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	<title>meditec International - Das Fachmagazin für die Medizintechnik &#187; Recht + Gesetz</title>
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	<description>Technik und Branchenmagazin für die Entscheider und Führungskräfte der Medizintechnik-Industrie</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Sep 2010 10:04:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Gesetzesh&#252;rden sicher nehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 08:00:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SchoettnerSi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[<img  src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2010/03/177-k-Anlauf-Fotolia_L.jpg" alt="Illustration" style="float: left;" />Die 4. Novellierung des Medizinproduktegesetzes (MPG), die am 21.03.2010 in Kraft tritt, hat es in sich: So z&#228;hlt etwa eigenst&#228;ndige Software mit entsprechender Zweckbestimmung zuk&#252;nftig zu den aktiven Medizinprodukten. Auch bei In-house-Herstellungen sind die Betreiber jetzt vermehrt in der Pflicht: Wenn vernetzte medizinische Systeme entstehen, k&#246;nnen diese nach der 4. MPG-Novelle als Medizinprodukt gelten.

Einundzwanzigster M&#228;rz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Die 4. Novellierung des Medizinproduktegesetzes (MPG), die am 21.03.2010 in Kraft tritt, hat es in sich: So z&auml;hlt etwa eigenst&auml;ndige Software mit entsprechender Zweckbestimmung zuk&uuml;nftig zu den aktiven Medizinprodukten. Auch bei In-house-Herstellungen sind die Betreiber jetzt vermehrt in der Pflicht: Wenn vernetzte medizinische Systeme entstehen, k&ouml;nnen diese nach der 4. MPG-Novelle als Medizinprodukt gelten.<span id="more-2751"></span></p>
<p style="text-align: center;"><img class="size-full wp-image-2754      aligncenter" title="177-g-Anlauf-Fotolia_L" src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2010/03/177-g-Anlauf-Fotolia_L.bmp" alt="" width="309" height="203" /></p>
<p>Einundzwanzigster M&auml;rz 2010, ein wichtiges Datum: Die 4. MPG-Novelle tritt in Kraft. Medizinprodukte-Hersteller m&uuml;ssen die neuen Vorschriften zu diesem Stichtag umgesetzt haben. Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, d&uuml;rfen sonst nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Durch die europ&auml;ische Richtlinie 2007/47/EG wurden die bestehenden Richtlinien 90/385/EWG (zu aktiven medizinischen implantierbaren Ger&auml;ten) und 93/42/EWG (zu Medizinprodukten) ge&auml;ndert und erg&auml;nzt. Mit der Umsetzung ins nationale Recht, der 4. Novellierung des Medizinproduktegesetzes (MPG), ist es nun in einigen wichtigen Punkten an das Arzneimittelrecht angeglichen. Die Pflichten f&uuml;r die Hersteller haben sich erweitert. Es erh&ouml;hen sich insbesondere die Anforderungen an Konformit&auml;tsbewertung, technische Dokumentation, klinische Pr&uuml;fung und Bewertung sowie an die Nachmarktbeobachtung. Au&szlig;erdem vergr&ouml;&szlig;ert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen um die Hersteller medizinischer Software.</p>
<p><strong>Unsicherheit macht sich breit</strong><br />
F&uuml;r einen Gro&szlig;teil der Software-Hersteller, die im medizinischen Bereich t&auml;tig sind, ergibt sich eine v&ouml;llig neue Situation: Eigenst&auml;ndige Software mit entsprechender Zweckbestimmung z&auml;hlt zuk&uuml;nftig zu den aktiven Medizinprodukten &#8211; was eine der wichtigsten &Auml;nderungen darstellt.</p>
<p>W&auml;hrend hier bislang keine produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben zu beachten waren, m&uuml;ssen sich die Hersteller nun mit den komplexen Anforderungen des MPG auseinander setzen. Entscheidend ist dabei, ob die Software die Zwecke eines Medizinprodukts erf&uuml;llt. Dies zu beurteilen, ist nicht einfach und sorgt in der Branche f&uuml;r Unsicherheit: Wo erf&uuml;llt beispielsweise das Krankenhaus-Informations-System (KIS) den Zweck eines Medizinprodukts und wo nicht?</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-2752" title="177-Wegmann" src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2010/03/177-Wegmann.jpg" alt="" width="150" height="150" />„Aus unserer Sicht kann auf keinen Fall das komplette KIS als Medizinprodukt definiert werden, denn Software, die der Dokumentation oder Entscheidungsunterst&uuml;tzung dient, hat nichts mit einem Medizinprodukt gemein“, so Peter Wegmann, Leiter Produktmanagement bei der systema Deutschland GmbH, einem eHealth-Komplettanbieter.</p>
<p>„Programme zur Therapieplanung erf&uuml;llen dagegen den Zweck eines Medizinprodukts. Wo diese Grenze aber im Detail verl&auml;uft, ist aus den Regelungen nicht eindeutig herauszulesen.“ Bleibt abzuwarten, wo diese Abgrenzung in den Wochen und Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in der Praxis gezogen wird. Auf die Anwender bzw. Betreiber von Software, die als Medizinprodukt gilt, kommen ebenfalls neue Pflichten zu, denn sie m&uuml;ssen die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) beachten, die unter anderem umfassende Pr&uuml;fungen nach Updates vorschreibt.</p>
<p><strong>Kritisch: neue, vernetzte Systeme<br />
</strong><img class="alignleft size-full wp-image-2755" title="177-Dehm Bild 065" src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2010/03/177-Dehm-Bild-065.jpg" alt="" width="150" height="219" />Auch bei In-house-Herstellungen sind die Betreiber ab dem Stichtag vermehrt in der Pflicht: Wenn vernetzte medizinische Systeme entstehen, k&ouml;nnen diese nach der 4. MPG-Novelle als Medizinprodukt gelten. Johannes Dehm, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der VDE Initiative MikroMedizin, macht an einem Beispiel deutlich, welche Konsequenzen die manchmal flie&szlig;enden MPG-Grenzen zwischen Medizinprodukt und IT-Netzwerk f&uuml;r Betreiber in der Praxis haben k&ouml;nnen: „In der Telemedizin werden immer mehr sicherheitskritische Funktionen von Medizinprodukten an IT-Netzwerke &uuml;bergeben, beispielsweise weitergeleitete Medizinprodukt-Alarme auf einer Intensivstation. Bei der Weiterleitung einer Alarmmeldung, darf es im Netzwerk auf keinen Fall zu einem Konflikt kommen. Das Krankenhaus als Betreiber muss deshalb f&uuml;r das gesamte System das MPG und dessen Verordnungen einhalten.“</p>
<p>Die Klassifizierungsregeln sind ebenfalls von den &Auml;nderungen betroffen und versch&auml;rfen sich. Deshalb werden viele Medizinprodukte ab dem 21. M&auml;rz 2010 einer h&ouml;heren Risikoklasse zugeordnet und m&uuml;ssen damit auch ein umfangreicheres Konformit&auml;tsverfahren durchlaufen.</p>
<p>Sowohl f&uuml;r aktive Implantate als auch f&uuml;r Medizinprodukte muss k&uuml;nftig generell eine klinische Bewertung erfolgen. Nur unter bestimmten Umst&auml;nden und sofern ausreichende klinische Daten vorliegen (bspw. von einem gleichartigen Medizinprodukt), kann diese Bewertung auch aufgrund der wissenschaftlichen Literatur vorgenommen werden.</p>
<p>Bei der klinischen Pr&uuml;fung gilt wie bei Arzneimitteln nun eine Genehmigungs- statt einer Anzeigepflicht. Mit der klinischen Pr&uuml;fung kann also erst begonnen werden, wenn die wissenschaftlich-technische Genehmigung des Bundesinstituts f&uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die zustimmende ethisch-rechtliche Bewertung der Ethik-Kommission vorliegen. Eine Ausnahme von dieser Genehmigungspflicht wird es bei Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko geben. Details dazu sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag.</p>
<p>Auch vermarktete Produkte m&uuml;ssen in Zukunft klinisch &uuml;berwacht werden (Postmarket Clinical Follow-Up, PMCF). Auch hier droht erheblicher Mehraufwand, da die Hersteller Wiederholungsbewertungen der klinischen Pr&uuml;fungen durchf&uuml;hren m&uuml;ssen und anhand eines Pr&uuml;fplans auf dem neuesten Stand zu halten haben.</p>
<p>Medizinprodukte, die auch Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind, m&uuml;ssen die Anforderungen beider Richtlinien erf&uuml;llen. Allerdings nur dann, wenn die Anforderungen dieser Richtlinie spezifischer sind und tats&auml;chlich ein einschl&auml;giges Risiko besteht.</p>
<p>F&uuml;r pers&ouml;nliche Schutzausr&uuml;stung (PSA) gilt &auml;hnliches: Werden Medizinprodukte zur PSA gem&auml;&szlig; Richtlinie 89/696/EWG gez&auml;hlt, m&uuml;ssen sie jeweils beiden Vorschriften entsprechen. Bei all diesen Neuerungen bleibt abzuwarten, ob bzw. welche Schwierigkeiten in der Praxis auftauchen. In den n&auml;chsten Ausgaben beobachten und beleuchten wir die weitere Entwicklung. -Ramona Riesterer-</p>
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		<title>Novellierung im Anmarsch</title>
		<link>http://meditec.mi-verlag.de/2009/05/11/novellierung-im-anmarsch/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 09:20:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SchoettnerSi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[<img  src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2009/05/10-novellierung-klein.jpg" alt="Illustration" style="float: left;" />Das Inkraftsetzen der vierten &#196;nderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) r&#252;ckt n&#228;her. Das als Kabinettsentwurf vorliegende Gesetz soll die EU-Richtlinie 2007/47/EG in nationales Recht &#252;berf&#252;hren. 
Betroffen sind Richtlinien f&#252;r aktive implantierbare medizinische Ger&#228;te, Medizinprodukte sowie eine Neuregelung f&#252;r das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Bis zum 21. M&#228;rz 2010 m&#252;ssen die neuen Anforderungen vollst&#228;ndig durch die Beh&#246;rden und Hersteller [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Inkraftsetzen der vierten &Auml;nderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) r&uuml;ckt n&auml;her. Das als Kabinettsentwurf vorliegende Gesetz soll die EU-Richtlinie 2007/47/EG in nationales Recht &uuml;berf&uuml;hren. <span id="more-1332"></span><a href="http://Keine"><img class="aligncenter size-full wp-image-1334" title="10-novellierung-gross" src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2009/05/10-novellierung-gross.jpg" alt="" width="450" height="281" /></a></p>
<p>Betroffen sind Richtlinien f&uuml;r aktive implantierbare medizinische Ger&auml;te, Medizinprodukte sowie eine Neuregelung f&uuml;r das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Bis zum 21. M&auml;rz 2010 m&uuml;ssen die neuen Anforderungen vollst&auml;ndig durch die Beh&ouml;rden und Hersteller umgesetzt sein. Auf die Medizinprodukte-Hersteller kommen mit der MPG-Novelle zahlreiche Neuerungen zu. Verb&auml;nde und Interessenvertreter sind besonders hellh&ouml;rig. Der Bundesverband BVMed st&ouml;&szlig;t sich bei der MPG-Novelle an der vorgesehenen Genehmigungspflicht f&uuml;r klinische Pr&uuml;fungen im Rahmen der CE-Kennzeichnung durch das Bundesinstitut f&uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nach Ansicht des Verbandes w&uuml;rde eine einfache Anzeigepflicht statt aufwendiger BfArM -Pr&uuml;fung seitens der Hersteller v&ouml;llig ausreichen.</p>
<p>Als Argument f&uuml;r sein Anliegen verwies der BVMed auf den hohen Qualit&auml;tsstandard bei den klinischen Pr&uuml;fungen. Nach bisherigem Recht entscheiden die Ethikkommissionen &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit der klinischen Pr&uuml;fung. Hierf&uuml;r ist unter anderem das Vorliegen eines ausf&uuml;hrlichen und schl&uuml;ssigen Pr&uuml;fplans durch den Leiter der klinischen Pr&uuml;fung und eine Versicherungszusage durch die Probandenversicherung notwendig.</p>
<p>Im Gegensatz dazu sieht die MPG-Neufassung sch&auml;rfere Pr&uuml;fverfahren f&uuml;r technische Innovationen vor, beispielsweise eine Genehmigungspflicht f&uuml;r klinische Pr&uuml;fungen von Medizinprodukten. Auch sollen einige Zust&auml;ndigkeiten bei der beh&ouml;rdlichen &Uuml;berwachung von der Landes- auf die Bundesebene &uuml;bertragen werden und bundeseinheitlichen Vorgaben folgen.</p>
<p>Der Gesetzgeber dr&auml;ngt zudem zu einer bundeseinheitlichen Auslegung des Medizinprodukterechtes und einer normierten Qualit&auml;tssicherung der &Uuml;berwachung. Ein Ende zeichnet sich auch bei der Einstufung von Software ab. K&uuml;nftig k&ouml;nnen Bildverarbeitungsprogramme oder Planungssoftware f&uuml;r Therapien als eigenst&auml;ndige Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden.</p>
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		<title>Ruhe vor dem Sturm?</title>
		<link>http://meditec.mi-verlag.de/2008/11/17/ruhe-vor-dem-sturm/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 12:46:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SchoettnerSi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[<img  src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2008/11/bu1_produktpiraterie.jpg" alt="Illustration" style="float: left;" />Die gef&#228;lschte Gucci-Handtasche, das Plagiat eines Kugellagers oder vermeintliche Markenmedikamente, die &#252;berhaupt keine Wirkstoffe enthalten &#8211; die westlichen Industrienationen sehen sich immer h&#228;ufiger mit Produkt- und Markenpiraterie konfrontiert. In der Medizintechnik ist es dagegen ziemlich ruhig &#8211; noch, sagen manche.

Es ist fast wie im Paradies: W&#228;hrend ringsum der Sturm der Produkt- und Markenf&#228;lschungen tobt, weht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gef&auml;lschte Gucci-Handtasche, das Plagiat eines Kugellagers oder vermeintliche Markenmedikamente, die &uuml;berhaupt keine Wirkstoffe enthalten &#8211; die westlichen Industrienationen sehen sich immer h&auml;ufiger mit Produkt- und Markenpiraterie konfrontiert. In der Medizintechnik ist es dagegen ziemlich ruhig &#8211; noch, sagen manche.</p>
<p><span id="more-304"></span></p>
<p>Es ist fast wie im Paradies: W&auml;hrend ringsum der Sturm der Produkt- und Markenf&auml;lschungen tobt, weht in der Medizintechnik nur ein laues L&uuml;ftchen, meist ist sogar Flaute. Unisono sagen viele Anbieter von Diagnose- und Behandlungsger&auml;ten, dass sie bislang keine Probleme mit Plagiaten hatten. Auch den einschl&auml;gigen Branchenverb&auml;nden ist wenig bekannt. Auf unter zwei Prozent sch&auml;tzt der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) die einschl&auml;gigen F&auml;lle von Produktf&auml;lschungen in Westeuropa unter Berufung auf die International Medical Products Anti-Counterfeiting Taskforce (IMPACT) der Weltgesundheitsorganisation WHO.</p>
<p><a href="http://Keine"><img class="alignright size-full wp-image-307" title="bu2_produktpiraterie-meinra1" src="http://meditec.mi-verlag.de/wp-content/uploads/2008/11/bu2_produktpiraterie-meinra1.jpg" alt="" width="150" height="224" /></a>„Bei technisch einfach kopierbaren und patentrechtlich nicht sch&uuml;tzbaren Produkten sieht es aber schon anders aus&#8221;, sagt BVmed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan. Bei Spritzen, Kan&uuml;len oder Latexhandschuhen sto&szlig;e man immer wieder auf Kopien, „teilweise bis zur Verpackung&#8221;. Lugan, der Mitglied des Vorstandes der B. Braun Melsungen AG ist, berichtet auch vom Fall eines indischen Ausstellers auf der Medica im vergangenen Jahr, „bei dem wir Produkte entfernen lie&szlig;en, die unseren Kathetern zum Verwechseln &auml;hnlich sahen&#8221;. Sicherlich sorge sich die Mehrzahl der Medizintechnikunternehmen derzeit eher um Grauimporte als um Produktpiraterie, „aber man w&auml;hnt sich zu sicher vor Kopien&#8221;.</p>
<p>Auch Jennifer Goldenstede, Leiterin Auslandsmarketing und Exportf&ouml;rderung beim Branchenverband Spectaris (Deutscher Industrieverband f&uuml;r optische, medizinische und mechatronische Technologien), sieht derzeit vor allem einfache Produkte durch F&auml;lschung bedroht: „Nat&uuml;rlich werden Dinge nachgebaut, aber viele Unternehmen wollen auch nicht, dass dies publik wird.&#8221; Till Barleben, Rechtsanwalt beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), glaubt ebenfalls, dass „Medizintechnikprodukte bislang eher selten gef&auml;lscht werden&#8221;. Die wenigen entdeckten Plagiate ahmten im Wesentlichen die Produktgestaltung nach, kopierten jedoch nicht die wichtigen technischen Funktionen, was gerade bei softwarebasierten L&ouml;sungen an deren Komplexit&auml;t liege. Hierdurch seien die Originalprodukte auf dem Markt leicht von den Plagiaten abzugrenzen.</p>
<p><strong>Tr&uuml;gerische Gelassenheit</strong></p>
<p>In anderen Branchen kann man inzwischen nicht mehr so gelassen sein wie in der Medizintechnik. So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zur diesj&auml;hrigen Hannover Messe Industrie Ergebnisse einer Umfrage unter seinen Mitgliedern ver&ouml;ffentlicht, wonach fast 70 Prozent der Unternehmen von Produktpiraterie betroffen sind. Eine Anfang September von der Pr&uuml;fungs- und Beratungsgesellschaft Ernst &amp; Young ver&ouml;ffentlichte Studie kommt zu dem Schluss, dass Produkt- und Markenpiraterie f&uuml;r die europ&auml;ischen Konsumg&uuml;terhersteller zu einer ernsten Bedrohung wird. Den j&auml;hrlichen Schaden sch&auml;tzt die Studie auf 35 Milliarden Euro &#8211; zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHT) spricht von j&auml;hrlichen Verlusten von 30 Milliarden Euro f&uuml;r die deutsche Wirtschaft. Und die Jahresstatistik der EU-Generaldirektion Steuern + Zollunion nennt f&uuml;r das vergangene Jahr 43.000 aufgeflogene F&auml;lle von Produkt- und Markenpiraterie; die Zahl der beschlagnahmten Medikamente stieg gegen&uuml;ber 2006 um 50 Prozent. Fast 60 Prozent aller beschlagnahmten Waren kam aus China.</p>
<p>Nun ist die Komplexit&auml;t einer Getr&auml;nkeabf&uuml;llanlage oder einer Textilmaschine ja bei weitem nicht mit der eines Herzschrittmachers oder der eines Magnetresonanztomografen vergleichbar. „Das sch&uuml;tzt die Medizintechnikbranche indirekt vor Produktpiraterie&#8221;, sagt BVmed-Vorstandsvorsitzender Lugan. „Bei einem Knieimplantat zum Beispiel w&auml;re ich mir da aber schon nicht mehr so sicher.&#8221; Ebenfalls f&uuml;r einen indirekten Schutz vor F&auml;lschern sorgt in den Augen von Spectaris-Vertreterin Goldenstede die Tatsache, dass „ein Drittel der Medizintechnikprodukte k&uuml;rzer als drei Jahre auf dem Markt ist&#8221;.</p>
<p><strong>Schutzschirm regulierter Markt</strong></p>
<p>Dass die Branche ruhig schlafen kann, liegt daneben auch an den Vertriebswegen. „Die Absatzkan&auml;le Westeuropas sind stark reguliert&#8221;, gibt Lugan zu bedenken, „zumal bei vielen Ger&auml;ten auch noch j&auml;hrliche Wartungen vorgeschrieben sind, bei denen Plagiate auffallen w&uuml;rden.&#8221; Auch ZVEI-Jurist Barleben sieht in der zeitlich befristeten Zulassung einen wirkungsvollen Schutz vor F&auml;lschungen. Dar&uuml;ber hinaus h&auml;tten die Abnehmer von Medizinprodukten ein starkes Eigeninteresse, nur hochwertige und sichere Ger&auml;te zu kaufen &#8211; und die gebe es eben nur vom Originalhersteller. Einen weiteren Grund f&uuml;r die geringe Anzahl von illegalen Nachbauten auf dem Markt sieht Barleben in den Vertriebswegen: „Zwischen Herstellern und Abnehmern, beispielsweise Kliniken, bestehen in der Regel sehr direkte Gesch&auml;ftsbeziehungen. Ein Produktpirat hat kaum eine Chance, sich hier unbemerkt zwischenzuschalten.&#8221;</p>
<p>Trotzdem r&auml;t Barleben den Unternehmen, „sehr wachsam&#8221; zu sein. Das Thema ist auch durchaus in den Hinterk&ouml;pfen der Unternehmensleitungen pr&auml;sent, wie eine Umfrage unter bayerischen und baden-w&uuml;rttembergischen Medizintechnikfirmen zeigt, die im vergangenen Jahr im Auftrag des Netzwerks Mikrosystemtechnik Baden-W&uuml;rttemberg durchgef&uuml;hrt worden ist: Mehr als 70 Prozent der Teilnehmer gaben an, in der Produktpiraterie zumindest teilweise eine ernst zu nehmende Gefahr zu sehen.</p>
<p>„Ein Problem ist, dass man gerade bei der Einfuhr von Produkten nach China sehr detaillierte Unterlagen einreichen muss, anhand derer sich zum Beispiel Regionalan&auml;sthetika oder Inkontinenzprodukte kopieren lassen&#8221;, sagt BVmed-Vorstandsvorsitzender Lugan. Die Produktpiraterie werde in der Medizintechnik weiter zunehmen, zumal die Unternehmen immer noch viel zu unbedacht Technik-Know-how preisg&auml;ben, bem&auml;ngelt er: „Beim Auslagern der Produktion<br />
ist man einfach zu leichtsinnig.&#8221;</p>
<p><em>Michael Vogel</em></p>
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